AGB & Information PDF Drucken E-Mail

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Textdienstleistungen, welche mit Urs Koenig und Koenig CTC - und somit auch mit dem Geschäftsbereich "Schriftseller Textagentur" - verbindlich und schriftlich vereinbart werden.

 

 

ALLGEMEINE GESHÄFTSBEDINGUNGEN - www.Schriftseller.de

 

Koenig Corporate Text & Consulting, Inhaber: Urs C. Koenig, Schönhauser Allee 59b, 10437 Berlin

 

Stand: 01.01.2010

 


§ 1 Gültigkeit der Bestimmungen

 

1.1
Koenig CTC wird als Einzelunternehmen von Geschäftsinhaber Urs Koenig betrieben. Koenig CTC führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser vorliegenden Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen im Geschäftskontakt mit dem betreffenden Kunden, soweit die AGB nicht explizit verändert werden.
 

1.2
Für alle Rechtsgeschäfte mit Koenig CTC und Urs Koenig sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit der vorliegenden Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen. Dies gilt nicht, wenn explizit etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

 


§ 2 Vertragabschluss

 

2.1
Angebote gelten nach individueller, schriftlicher Vereinbarung. Es existiert keine Standard-preisliste.


2.2
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Brief, Telefax oder E-Mail. Per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen sind rechtskräftig.

 


§ 3 Terminabsprachen

 

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

 


§ 4 Auftragsablauf

 

4.1
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung nimmt Koenig CTC Urs Koenig die Arbeit an dem erteilten Textauftrag auf und erstellt in der Regel, d. h. soweit nicht anders schriftlich vereinbart, einen Text- und Mauskriptentwurf.


4.2
Jeder vereinbarte Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und zur Abnahme übermittelt. Soweit möglich, erfolgt diese Prüfung bzw. Abnahme im persönlichen Kontakt und wird durch ein persönliches Gespräch begleitet. Grundsätzlich wird, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, die Übermittlung von Entwürfen per postalischem Versand oder per E-Mail bevorzugt.


4.3
Bei Änderungswünschen, die im deutlichen Gegensatz zu dem in Auftrag gegebenen Textprodukt stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. In diesem Fall sind explizite Gestaltungsvorgaben des Auftraggebers/Kunden und weitere schriftlich festgehaltene Absprachen zwingend erforderlich.


4.4
Vom Auftraggeber gewünschte und nicht im Vertrag bzw. in der Auftragsbestätigung festgehaltene Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Es wird hier, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ein auf die Texterstellung oder Rechercheleistungen bezogenes Stundenhonorar in Rechnung gestellt, welches mit dem Kunden vorab vereinbart wurde. 

 


§ 5 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

 

5.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Textaufträge von ihm zur Verfügung gestellte Material auf bestehende Urheberrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung einzuholen.


5.2
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für Textinhalte oder Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.


5.3
Der Auftraggeber stellt Koenig CTC  und Urs Koenig von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Koenig CTC stellen aufgrund eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Haftung bzw. Verantwortung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 


§ 6 Haftungsbeschränkungen

 

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Koenig CTC und Urs Koenig. In diesem Zusammenhang haftet Koenig CTC Urs Koenig bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 


§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

7.1
Jeder an Koenig CTC und Urs Koenig erteilte Auftrag stellt einen Urheberrechtsvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an der Werkleistung gerichtet ist.


7.2
Alle Entwürfe und Leistungen der Texterstellung unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten.


7.3
Koenig CTC überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Koenig CTC.


7.4
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

 


§ 8 Vergütung

 

Die Vergütung für die erbrachten Textdienstleistungen (Entwürfe, Vorschläge, finale und zu publizierende Texte etc.) sowie die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des schriftlichen Angebotes von Koenig CTC und Urs Koenig. Bei Erstkunden wird nach Abschätzung und Absprache des voraussichtlichen und gesamten Arbeitsumfangs eine Zahlung von 50 v.Hd. des projekt- und auftragsbezogenen Gesamthonorars vor Beginn der Arbeitsaufnahme von Schriftseller und Urs Koenig fällig. Schriftseller und Geschäftsinhaber Urs Koenig sind vor Eingang dieses Betrages nicht verpflichtet, Leistungen für den Auftragnehmer zu erbringen.

 


§ 9 Gewährleistung

 

9.1
Koenig CTC Urs Koenig verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.


9.2
Koenig CTC verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

 

9.3
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z. B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich eine Herabsetzung der Vergütung oder im Fall der Unmöglichkeit eine Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.


9.4
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Koenig CTC geltend zu machen. Danach gilt das Werk bzw. das Textprodukt als mängelfrei abgenommen.

 


§ 10 Rechnung und Abnahme

 

Koenig CTC stellt nach erfolgreicher Abnahme durch den Auftrageber eine - der schriftlichen Vereinbarung folgend - entsprechende Rechnung aus, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar ist.

 


§ 11 Höhere Gewalt und Krankheit

 

Im Falle der höheren Gewalt ist Koenig CTC Urs Koenig von der Lieferpflicht aller vereinbarten Leistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist entbunden. Als Fälle von höherer Gewalt gelten unter anderem behördliche Maßnahmen sowie eine schwere, lang anhaltende gesundheitliche Beeinträchtigung bzw. Arbeitsunfähigkeit von Urs Koenig oder der von ihm beauftragten oder an den Kunden vermittelten Texter.

 


§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 


§ 13 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

 

Zu den umfassenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Koenig CTC gelangen Sie hier!  AGB Beratung

 

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